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August 28, 2022

Zahlung der Coronaprämie

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 01.03.2022 zum Aktenzeichen 9 AZB 25/21 entschieden, dass für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmern über die Berechnung und die Höhe des Bundesanteils der Coronaprämie der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet wurde.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes war überfällig, da es hier zwischen den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten unterschiedliche Auffassungen gab. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes sind hier nunmehr „die Würfel gefallen“.