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Für die Rechtsanwaltschaft gilt verpflichtend das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses regelt für jeden konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände die Punkte die Ab- und Berechnet werden müssen. Die Höhe des anwaltlichen Honorars bestimmt sich dann auch oft nach dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert. Bei gerichtlichen Verfahren wird der Streitwert zur Berechnung der rechtsanwaltlichen Gebühren in
der Regel vom Gericht festgesetzt.
Aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen Rechtsanwälte keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und ohne anschließende Gebührenabrechnung erbringen.
Konkrete, einzelfallbezogene Beratungsanträge
Egal ob diese per E-Mail, per Telefon oder Telefax geschickt werden, lösen nach dem RVG im Falle einer Annahme und Bearbeitung durch den Rechtsanwalt entsprechende Gebühren aus.
Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei gerne die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und holt bei Bedarf auch die sogenannte Kostendeckungszusage bei der Versicherung ein. Im Bereich des Arbeitsrechtes werden über die gesetzlichen Kostentragungsregelungen die Parteien stets gesondert informiert.
Oftmals werden auch konkrete Vergütungsvereinbarungen im Einzelfall getroffen – dies bespricht Rechtsanwalt Martin Bretzler stets bei entsprechendem Bedarf mit der Mandantschaft. Bitte beachten Sie auch, dass ein Mandatsverhältnis erst mit der ausdrücklichen Bestätigung (Mandatsannahme) durch mich zustande kommt. Allein die Übersendung einer Mitteilung per Post/ per Telefax/ per E-Mail löst bei mir keine Verpflichtung, insbesondere zur Wahrung oder Überprüfung von Fristen, aus.
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