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Miet- und WEG-Recht

Im Bereich des Miet- und WEG-Rechts berät die Kanzlei sowohl Vermieter als auch Mieter.

 

Dies bedeutet, dass es im Schwerpunkt in diesem Bereich um folgende Konstellationen geht:

 

·        Abschluss des richtigen und passenden Mietvertrages

·        Kündigung von Mietverträgen

·        Mietminderungsfragen

·        Räumungsklagen

 

Im WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht) vertritt Rechtsanwalt Martin Bretzler sowohl durch verwaltervertretende Wohnungseigentümergemeinschaften, wie auch Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung. Neben Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung, wie z.B. Beschlusskompetenz, geht es hierbei erfahrungsgemäß, um die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und damit verbundene Schäden am Sondereigentum.