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Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Bretzler darüber hinaus folgende Zertifizierungen erworben:

 

• Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e.V)

• Zertifizierter Verteidiger für Verkehrs- und OWi-Recht (VdVKA e.V.)

 

Im Bereich des Verkehrsrechts bestehen folgende Schwerpunkte in der alltäglichen Mandatsbearbeitung der Kanzlei:

In Deutschland passieren jährlich über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Dies sind ca. 7.000 Verkehrsunfälle pro Tag.

Angesichts dessen besteht hier ein Schwerpunkt in der Regulierung von Verkehrsunfallschadenansprüche.

Seitens der Kanzlei wird dabei sowohl geprüft, welche Ansprüche gegen den Unfallgegner bestehen. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Schadenspositionen ist es hierbei notwendig und geboten anwaltliche, und insbesondere vor allem fachanwaltliche und zertifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird seitens der Kanzlei stets versucht eine schnelle und umfassende Schadenregulierung vornehmen zu können. Die Kanzlei übernimmt dabei die Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sowie Sachverständigen oder dem Gericht.

Bei Bedarf werden von der Kanzlei Kfz-Sachverständige, die auch kompetent sind, empfohlen.

Problempunkte einer Verkehrsunfallregulierung sind oft folgende Punkte:

1. Fiktive oder konkrete Schadensabrechnung
2. Schadensersatz des Pkw, Lkw, Motorrads oder Fahrrad
3. Nutzungsausfallentschädigung,
4. Erstattung von Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Kosten des Kfz-Sachverständigen,
5. Schmerzensgeld, Erstattung von Heilbehandlungskosten,
6. Erstattung von Verdienst- und Erwerbsschäden oder entgangenem Gewinn
7. Rückstufung Ihrer Schadensfreiheitsklasse sowie
8. der Minderwert des Kfz

Sie sind zu schnell gefahren? Gerne berät Rechtsanwalt Martin Bretzler zu Fragen des Bußgeldes, auch in der Verbindung mit dem Fahrerlaubnisrecht sowie dem Punktekonto in Flensburg.

Auch in diesem Bereich besteht seitens der Kanzlei ein umfangreiches Netzwerk an Sachverständigen, die die ordnungsgemäße Messung überprüfen können.

Hinsichtlich Fragen des möglicherweise auch bestehenden Fahrverbotes besteht aufgrund der Erfahrung, diverse Verteidigungsstrategien zur Vermeidung des Fahrverbotes.

Auch bei Verkehrsabstandsverstößen besteht ein umfangreicher Erfahrungsschatz. Unter Betrachtung der Gesamtsituation zur Abwehr von Bußgeldern und insbesondere Fahrverboten – wird oftmals zu Hilfenahme ein Sachverständiger zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Messung hinzugezogen.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz erhängt oftmals auch Bußgelder im Bereich des Alkoholkonsums in der Kombination mit Fahrverbot. Hier empfiehlt sich auch wegen der Konsequenzen für die eventuelle Fahrerlaubnis eine umfassende frühzeitige rechtliche Beratung durch die Kanzlei.

Die Erhebung eines Fahrverbotes führt oftmals zu erheblichen privaten und beruflichen Problemen.

Es ist hierbei sowohl hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Fahrverbotes, der Dauer und des Zeitpunktes des Fahrverbotes geboten möglichst schnell eine Beratung und Vertretung durch die Kanzlei einzuholen.

 

 

Im Bereich der Verkehrsstraftaten ist der Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung, der Verkehrsunfallflucht sowie der Straßenverkehrsgefährdung (auch insbesondere durch erhebliche Trunkenheit) gegeben. Wegen der umfangreichen Folgen, auch im Hinblick auf die Fahrerlaubnis (Entzug der Fahrerlaubnis und Widererteilung erst nach MPU) sollte hier frühzeitig ebenfalls der Rat der Kanzlei eingeholt werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollte ein Betroffener stets von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sowohl im Bereich des Kaufes von Neu- und Gebrauchtwagen, als auch im Bereich des Leasingvertrages (hier insbesondere bei Schadenspositionen bei Leasingrückgabe).

Sollten Sie im Bereich der medizinisch, psychologischen Untersuchung (MPU) und des Entzugs der Fahrerlaubnis durch gesundheitliche Einschränkung (Alkoholmissbrauch oder sonstige Einschränkungen) Probleme bekommen, gilt auch hier sich möglichst frühzeitig an die Kanzlei zu wenden, damit hier Beratungsstrategien und Vertretungsstrategien zum Umgang mit der Führerscheinbehörde entwickelt werden können.