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Im Bereich des privaten Baurechts vertritt die Kanzlei Kunden und Handwerker sowie Architekten zu Fragen der:
· Vertragsgestaltung
· Vergütung
· Abschlagszahlung
· Abnahme
· Mängelgewährleistungsansprüche (Nacherfüllung)
· Schadensersatzes
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