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August 28, 2022

Das Bundesarbeitsgericht: kein Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 146/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in dem er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeite dankt und ihm für die Zukunft alles gute und viel Erfolg wünscht.

Das Bundesarbeitsgericht führt hierbei aus, dass durch eine verpflichtende Aufnahme einer Dankes- und Wunschformel als integraler Bestandteil eines qualifizierten Zeugnisses die durch Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gestützte negative Meinungsfreiheit des Arbeitgebers beeinträchtigt würde.

Beraterhinweis:

Nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist es umso wichtiger in Kündigungsschutzsachen ein Zeugnis mit einer entsprechenden Dankes- und Wunschformel zu verhandeln und als Vergleich vor Gericht vollstreckbar protokollieren zu lassen.