Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BVR 2649/21
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ablehnung eines Eilantrages gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20 a IfSG abgelehnt. Die Regelung des Gesetzgebers zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20 a IfSG als solche begegnet damit keinen durchgreifenden verfassungsschutzrechtlichen Bedenken.